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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 8/15 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Schadensersatz, Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Veräußerungsverlust, Änderung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Empfangene Schadensersatzzahlung als rückwirkendes Ereignis auf die Einkünfte nach § 17 und 23 EStG: Handelt es sich bei der empfangenen Schadensersatzzahlung im Rahmen eines Vergleichs mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse der betreffenden AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat, um ein rückwirkendes Ereignis, was sich auf die Einkünfte zu § 17 und 23 EStG auswirkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2065/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 8/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 27 95 |