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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 53/10 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Sonstige selbständige Arbeit
Rechtsfrage: Erzielt eine Anwaltssozietät, die in der Person eines Gesellschafters auch im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig ist, trotz der Mithilfe mehrerer, auf dem Gebiet der Insolvenzordnung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte, Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, weil der als Verwalter tätige Gesellschafter aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 23.09.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 173/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 09 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2012
Erledigungs-Az: VIII R 53/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache