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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 80/09 (BFH)
§§: EStG § 1 a, EStG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Bescheinigung, Einkünfte, Europäische Union, Splitting, EG, EU
Rechtsfrage: Kann eine Zusammenveranlagung nach § 1 a Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 3 EStG nur dann erfolgen, wenn entweder eine "Bescheinigung EU/EWR" oder eine Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung im Ansässigkeitsstaat, aus welchen sich die Höhe der Einkünfte (auch bei Einkünften von 0 EUR) ergibt, vorgelegt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.08.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 2032/08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2010
Erledigungs-Az: I R 80/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 42 44