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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-83/08 (EuGH)
§§: BierStG § 2, Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuern, Brauerei, Biersteuer ermäßigter Biersteuersatz
Rechtsfrage: Sind die Merkmale der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze im Hinblick auf die Erwägungsgründe der Richtlinie dahin zu verstehen, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ansonsten rechtlich unabhängigen Brauereien nur dann anzunehmen ist, wenn die betroffenen Brauereien nicht voneinander unbeeinflusst als Wettbewerber am Markt auftreten können oder genügt bereits die faktische Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Brauereien, um dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht mehr zu entsprechen?
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 28.11.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 287/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 20 07
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.04.2009
Erledigungs-Az: Rs C-83/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 00