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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 142/96
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Renovierung, Zeitlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Renovierungskosten vor Selbstbezug als abziehbare Vorkosten. Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung, wenn die Kläger das am 18.4.1989 erworbene Einfamilienhaus noch bis Ende Juni 1990 an die Grundstücksverkäufer vermietet hatten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.1996
Vorinstanz/AZ: 10 K 1840/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: X R 142/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet