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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 34/11 (BFH)
§§: UStG 2005 § 24, UStG 2005 § 12 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, Richtlinie 2006/112/EG Art. 295 Nr. 5
Schlagwörter Regelsteuersatz, Durchschnittssatz, Abfall, Speiselieferungen, Sonstige Leistung
Rechtsfrage: 1. Unterliegt die Abholung und Entsorgung der Speiseabfälle von Restaurants und Großküchen als sonstige Leistung auch dann dem Regelsteuersatz und nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn die Speisereste - nach Aufarbeitung - in einem Schweinemastbetrieb verwendet werden? - 2. Fallen landwirtschaftliche Hilfsumsätze bei restriktiver richtlinienkonformer Auslegung unter § 24 UStG 2005? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.10.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 4749/09 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 01 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2013
Erledigungs-Az: V R 34/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 19