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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-387/11 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, AEUV Art. 63, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Belgien, Investmentgesellschaften, Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Hat das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 49 und 63 AEUV und den Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens verstoßen, dass es unterschiedliche Regeln für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die belgische Investmentgesellschaften erzielen, und die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die ausländische Investmentgesellschaften erzielen, beibehalten hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Belgien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 305 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.10.2012
Erledigungs-Az: Rs C-387/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 37