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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 29/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, StraBEG § 1
Schlagwörter Werbungskosten, Kapitalvermögen, Steuerberatungskosten, Steuerberatung, Steueramnestie, Strafbefreiende Erklärung, Sonderausgabe
Rechtsfrage: Steuerberatungskosten: Sind Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer sog. Strafbefreienden, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Vermögenszuflüsse aus diesen Kapitalanlagen betreffende Erklärung im Rahmen der Steueramnestie 2004/2005 angefallen sind, steuermindernd (entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben) zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.12.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 3559/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2012
Erledigungs-Az: VIII R 29/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 47