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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/06 |
§§: | EStG § 20, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zufluss, Zinsen, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung |
Rechtsfrage: | Zufluss von Darlehenszinsen beim beherrschenden Gesellschafter einer GmbH (Darlehensnehmer) bereits im Fälligkeitszeitpunkt: Auslegung des Begriffs der Zahlungsfähigkeit der GmbH zum Fälligkeitstermin als Voraussetzung für den Zufluss. Fehlende Überschuldung, fehlender Konkurs- bzw. Insolvenzantrag der GmbH, Verkauf der Geschäftsanteile durch den Gesellschafter zum Nennwert sowie Duldung der Kontoüberziehung durch die Hausbank ohne Einräumung eines Dispositionskredits als Indizien für eine fehlende Zahlungsunfähigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 31.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9350/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 00 80 |