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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 80/10 (BFH)
§§: EStG § 26 a, AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 233 a Abs. 5, FGO § 115 Abs. 1, FGO § 57
Schlagwörter Zinsen, Einkommensteuer, Veranlagung, Beteiligter, Revision, Zulässigkeit
Rechtsfrage: Berechnung der Zinsen nach § 233 a AO bei Wechsel der Veranlagungsart: Ist der Ehemann der Klägerin revisionsbefugt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.02.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 2225/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2012
Erledigungs-Az: III R 80/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig