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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 112/97 |
§§: | AO 1977 § 169, AO 1977 § 171 Abs. 3, AStG § 2, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Verböserung, Einspruch, Schweiz, Zinsen, Mißbrauch |
Rechtsfrage: | 1. Hemmt ein eingelegter Einspruch den Ablauf der Festsetzungsfrist auch bezüglich einer vom FA beabsichtigten Verböserung? - 2. Sind Zinseinkünfte einem deutschen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, nach § 2 AStG nach einer Sicherungsabtretung der Forderungen weiterhin zuzurechnen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2210/93 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.07.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 112/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 02 03 |