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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 64/14 (BFH)
§§: EStG § 33, InsO § 302 Nr. 1
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Insolvenzforderung, Vorsatz
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 3686/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 99
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage