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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 43/04 |
| §§: | EStG 2001 § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG 2001 § 32 Abs. 4 Satz 4 |
| Schlagwörter | Währung, Einkünfte und Bezüge, Umrechnung, Au-pair, Kindergeld |
| Rechtsfrage: | Umrechnung des der als Au-pair-Mädchen in den USA tätigen Tochter gezahlten Taschengeldes nach dem Devisenmittelkurs oder Wechselkurs oder im Verhältnis 1:1? Sind die Leistungen der Gasteltern (Unterhalt, Verpflegung) bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der Tochter aus Gründen der Gleichbehandlung mit ausländischen Au-pairs in Deutschland nicht anzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 20.05.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 4305/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 70 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.10.2004 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 43/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |