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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1981/06 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 10 Abs. 1, EStG 1997 § 26, EStG 1997 § 26 b, GG Art. 3, GG Art. 6, EStG 1997 § 32 a Abs. 5, EStG 1997 § 33 a |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Ehe, Lebenspartnerschaft, Eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Zusammenveranlagung |
Rechtsfrage: | Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur im Rahmen des § 33 a EStG - keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | III R 8/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 214 S. 347 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 37 10 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2013 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 17 53 |