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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/12 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Familienleistungsausgleich, Polen, Gemeinschaftsrecht, Verfassung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Zeitraum, EG, EU
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung in § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht? Inwiefern erweitert die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG den Anspruchszeitraum auf das gesamte Kalenderjahr, obwohl nur für einige Monate in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.10.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 705/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2013
Erledigungs-Az: III R 28/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 00