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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 111/09 (BFH) |
§§: | KStG § 14, KStG § 17, UmwStG § 20 |
Schlagwörter | Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Einbringung, Beteiligung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Rückbeziehbarkeit einer ertragsteuerlichen Organschaft insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Eingliederung bei Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung mit steuerlicher Rückwirkung gemäß § 20 UmwStG 2002 i.d.F. vor Inkrafttreten des SEStEG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 157/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 820 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 111/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 95 |