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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 106/04 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Provision, Umsatztantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Makler | 
| Rechtsfrage: | Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttungen: Stellen Provisionszahlungen an den in der Maklerbranche tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Umsatztantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie zu einer laufenden Gewinnabsaugung führten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.01.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3169/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 33 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
