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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 40/07 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 1, EStG § 34 |
Schlagwörter | Firmenwert, Betriebsveräußerung, Betriebsunterbrechung, Entnahme |
Rechtsfrage: | Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung: Ist mit der Veräußerung des Warenbestandes auch der originäre Firmenwert im Wege einer verdeckten Einlage auf die neu gegründete GmbH übergegangen, so dass der Firmenwert als Entnahme mit dem gemeinen Wert in den Gewinn aus der Veräußerung des Einzelunternehmens einzubeziehen ist? Oder handelt es sich wegen der 15-jährigen Verpachtung des Kundenstammes nur um eine Betriebsunterbrechung (Ruhender Gewerbebetrieb? Zeitliche Grenze bei Betriebsunterbrechungen?)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 135/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 40/07 |