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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 7/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs. 7, FGO § 115 Abs. 3 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Arzt |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines als Arzt tätigen Lehrers an einer berufsbildenden Schule für Wirtschaft für Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren", auf dem Gebiet der Akupunktur und der Allergologie als Fortbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2816/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 7/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 58 |