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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/08 |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Rückwirkung, Verfassungswidrigkeit, Hinzurechnung, negativer Aktiengewinn |
Rechtsfrage: | Sind die Regelungen in §§ 40 a Abs. 1 Satz 2 und § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes vom 22.12.2003 (BGBl I 2003 S. 2840, BStBl I 2004 S. 14) lediglich klarstellender Funktion? Wirken sie in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume, deren Festsetzungen noch nicht bestandskräftig sind, zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 917/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 991 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 27/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 04 |