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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/08 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 11 |
Schlagwörter | Aktienoption, Wandelanleihe, Arbeitslohn, Arbeitnehmer, Zufluss |
Rechtsfrage: | Führt die Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Wandeldarlehen eingeräumt wurden, zu Arbeitslohn, wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein Arbeitnehmer des diesen Vorteil gewährenden Dritten war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 139/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 88 |