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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-489/09 (EuGH) | 
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 27, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Erstattung, Tabakwaren, Kaufpreisforderung, Verlust | 
| Rechtsfrage: | 1. Stehen die belgischen Rechtsvorschriften, insbesondere Art. 58 § 1 bzw. i.V.m. Art. 77 § 1 Nr. 7 WBTW mit Art. 27 der RL 77/388/EWG, nach dem die Mitgliedstaaten Vereinfachungsmaßnahmen ergreifen können, und/oder mit Art. 11 Teil C Abs. 1 derselben Richtlinie, der bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einen Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer einräumt, in Einklang, wenn diese nationalen Rechtsvorschriften - (1) für die Lieferung von Tabakwaren eine Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, indem diese Steuer allein an der Quelle erhoben wird, und - (2) den steuerpflichtigen Zwischenhändlern in der Lieferkette, die die Mehrwertsteuer auf diesen Tabakwaren getragen haben, den Anspruch auf Erstattung dieser Steuer bei Verlust der gesamten Kaufpreisforderung oder eines Teils derselben versagen? | 
| Vorinstanz: | Hof van Beroep te Gent (Belgien) | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. 37 S. 21 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.01.2011 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-489/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 09 65 | 
