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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 41/11 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 33 Abs. 1, SGB V § 28 Abs. 4 |
Schlagwörter | Praxisgebühr, Beitrag, Krankenversicherung, Krankheitskosten, Sonderausgabe, Außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Sind Praxisgebühren den als Sonderausgaben (Anwendung der Günstigerprüfung) abziehbaren Beiträgen zu Krankenversicherungen oder - als Krankheitskosten - den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1053/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2012 |
Erledigungs-Az: | X R 41/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 22 04 |