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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 37/06 | 
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GmbHG § 11 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Vorgesellschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft | 
| Rechtsfrage: | Ist eine GmbH-Vorgesellschaft auch dann körperschaftsteuerlich nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft zu behandeln, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb nach Aufgabe der Eintragungsabsicht sofort einstellt? - Sind auch bei einer "echten" GmbH-Vorgesellschaft die Regeln der Mitunternehmerschaft rückwirkend anzuwenden, wenn sie nicht in das Handelsregister eingetragen wird bzw. die eingetragene GmbH mit der "echten" GmbH nicht identisch ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.06.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2841/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 78 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.03.2010 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 88/06 | 
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 88/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 14 80 | 
