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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 73/98 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkung, Bilanz, Grundstück |
Rechtsfrage: | Darf der aufgrund einer Außenprüfung (Ap.) geänderte Feststellungsbescheid 1992 nochmals geändert werden, wenn das Finanzamt nach dessen Rechtskraft den Feststellungsbescheid 1989 mit Einverständnis des Stpfl. ebenfalls aufgrund der Ap. ändert, wobei es den Buchwert für ein Grundstück erhöht, für das im Feststellungsbescheid 1992 ein Veräußerungsgewinn angesetzt wurde, dem der alte niedrigere Buchwert zugrunde lag? Ist die Bilanzkorrektur für 1989 ein Ereignis mit Rückwirkung für das Feststellungsverfahren 1992, das vor dem Feststellungsverfahren 1989 abgeschlossen war? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2500/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 73/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 24 30 |