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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 71/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Fortbildung, Reisekosten |
Rechtsfrage: | Unterliegen Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten) während der Zeit eines nebenberuflichen, über einen längeren Zeitraum dauernden Studiums an einer auswärtigen Fachhochschule einer zeitlichen Beschränkung, weil nach Ablauf von drei Monaten diese Fortbildungsstätte im Verhältnis zu der weiterhin ausgeübten beruflichen Tätigkeit eine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte begründet und somit keine Reisetätigkeit sondern Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, die nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5826/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 71/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |