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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 41/06 |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Substanzwert, Bodenschatz |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Grundstücks mit Kiesvorkommen durch die Rechtsinhaberin des Bodenschatzes: Ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Teilbetrag "zur Abkürzung des Verwaltungsverfahrens" Teil der Bemessungsgrundlage, wenn die Zahlung erfolgt, um das Grundstück schneller erwerben zu können, sowie Kosten und ggf. ein Grundabtretungsverfahren i.S. des Bundesberggesetzes zu vermeiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | I 908/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 40 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 41/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |