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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-74/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 9, Richtlinie 2006/112/EG Art. 11
Schlagwörter EG, EU, Finnland, Mehrwertsteuergruppe, Unionsrecht, Nichtsteuerpflichtiger, Umsatzsteuer, Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 und 11 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie die Aufnahme nicht mehrwertsteuerpflichtiger Personen in die Mehrwertsteuergruppe zulässt und die Anwendung des Gruppenregistrierungssystems auf Anbieter von Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen beschränkt?
Vorinstanz: Kommission ./. Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 113 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.04.2013
Erledigungs-Az: Rs C-74/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 35 08