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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 49/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Reparaturkosten, Aufteilungsverbot |
Rechtsfrage: | Wie sind Reparaturkosten für ein vermietetes Einfamilienhaus steuerlich zu behandeln, wenn das Haus im Zeitpunkt der Durchführung der Reparaturmaßnahmen zwar vermietet ist, sich die bevorstehende Eigennutzung des Eigentümers aber schon konkret abzeichnet - Selektive Ausklammerung einzelner Kosten (hier: für Bausanierung, neue Antennen- und Haustüranlage) aus dem Gesamt-Modernisierungsaufwand als nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbare "typische Reparaturkosten" unzulässig (Verstoß gegen das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 EStG)?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VI 253/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 05 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 49/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 67 16 |