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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-802/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2, RL 2006/112/EG Art. 20, RL 2006/112/EG Art. 33, RL 2006/112/EG Art. 90, RL 2006/112/EG Art. 138, UStG § 10, UStG § 17
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Arzneimittel, Apotheke, Rabatt, Bemessungsgrundlage, Minderung, gesetzliche Krankenkasse, Binnenmarkt, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 Rs C-317/94 berechtigt? - 2. Bei Bejahung: Widerspricht es den Grundsätzen der Neutralität und der Gleichbehandlung im Binnenmarkt, wenn eine Apotheke im Inland die Steuerbemessungsgrundlage mindern kann, nicht aber eine Apotheke, die aus einem anderen Mitgliedstaat an die gesetzliche Krankenkasse innergemeinschaftlich steuerfrei liefert?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.06.2019
Vorinstanz/AZ: V R 41/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 15 67
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.03.2021
Erledigungs-Az: Rs C-802/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 44