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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 4/16 (BFH) |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2 Satz 1, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. d, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Halbabzugsverbot, Finanzierungskosten, Gewinnausschüttung, Organschaft |
Rechtsfrage: | Ist in Fällen, in denen vororganschaftliche Gewinnausschüttungen mit organschaftlichen Ergebnisabführungen innerhalb eines Veranlagungszeitraums kumulieren, eine quotale Aufteilung der Finanzierungsaufwendungen geboten, sodass die mit der Gewinnausschüttung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG 2002 unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1145/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2019 |
Erledigungs-Az: | IV R 61/16 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 61/16 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 14 00 |