Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-371/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 170, RL 2006/112/EG Art. 171, RL 2008/9/EG Art. 5
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erstattung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Klage der Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie aus Artikel 5 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige verstoßen hat, dass sie sich systematisch weigert, die in einem Antrag auf Mehrwertsteuer-Erstattung fehlenden Angaben anzufordern und stattdessen die Erstattungsanträge in diesen Fällen unmittelbar abweist, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30. September nachgereicht werden könnten; - der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 213 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.11.2020
Erledigungs-Az: Rs C-371/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 55