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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/17 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2 Satz 2, EStG § 11 Abs. 1 Satz 2, AO § 108 Abs. 3 |
Schlagwörter | Umsatzsteuervorauszahlung, Abfluss, Wiederkehrende Leistung |
Rechtsfrage: | Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG auch in Fällen anzuwenden, in denen die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung aufgrund der Regelung des § 108 Abs. 3 AO außerhalb des Zeitraums von 10 Tagen ("kurze Zeit") liegt, die Zahlung aber innerhalb des Zeitraums erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1277/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 227 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 27 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 22 |