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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/18 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 2 Satz 4 |
Schlagwörter | Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Kind |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für die Führung eines den Kernbereich des menschlichen Lebens berührenden Rechtsstreits (im Rahmen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind und über die Rückkehr des von der Mutter ins Ausland entführten Kindes nach Deutschland als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3024/17 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 838 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.08.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 73 |