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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/00
§§: EStG § 9 Abs 1, EStG § 7 Abs 4
Schlagwörter Parkplatz, Stellplatz, Ablösezahlung
Rechtsfrage: Ablösezahlungen für Parkplätze keine nachträglichen Gebäudeherstellungs-, sondern sofort abziehbare Werbungskosten, wenn diese lediglich auf einer Nutzungsänderung des Gebäudes beruhen und der Steuerpflichtige selbst keine Herstellungskosten aufgewendet hat? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.09.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 120/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2003
Erledigungs-Az: IX R 51/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 31 93