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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, BGB § 1601 ff.
Schlagwörter Kindergeld, Unterhaltspflicht, Eltern, Ehegatten, Mangelfall
Rechtsfrage: Entfällt der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder nach deren Eheschließung, da ab diesem Zeitpunkt die Eltern nur noch nachrangig unterhaltsverpflichtet sind? Ist auch nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze zu prüfen, ob ein sog. Mangelfall vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.11.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 521/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 95
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision