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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 36/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 17 Abs. 1, StSenkG 2001/2002 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Kapitalvermögen, Schuldzinsen, Beteiligung, Gesellschaft, GmbH, Beendigung |
Rechtsfrage: | Sind Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter nach Vollbeendigung der Gesellschaft für ein Darlehen zur Tilgung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft geleistet hat, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2003 abzugsfähig? Gelten die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zum Ausschluss des nachträglichen Schuldzinsenabzugs bei im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen auch noch für die Zeit nach Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Abs. 1 EStG auf 1 % durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 (BGBl I 2000 S. 1433)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 249/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 07 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 36/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 27 21 |