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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 21/07 (BFH) |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Gesellschafter-Geschäftsführer, Einmann-GmbH, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte |
Rechtsfrage: | Sind Fahrten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers als einziger Arbeitnehmer der GmbH zwischen dem Betriebssitz und mehreren festen Kunden als Dienstreisen oder als Fahrten zu und zwischen mehreren Arbeitsstätten zu werten, wenn von ca. 296 Stunden mtl. Arbeitszeit 160 am und 136 außerhalb des Betriebssitzes erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1343/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 21/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 35 53 |