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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1397/14 (BVerfG) | 
| §§: | EStG 2009 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG 2009 § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG 2009 § 32 Abs. 6, GG Art. 3, GG Art. 6, FGO § 74, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 90 a | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Altersgrenze, Verfassung, Familie, Gleichheit, Rechtliches Gehör, Aussetzung des Verfahrens | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsbeschwerde | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 02.04.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | V R 62/10 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2014 S. 1210 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 19 04 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 29.07.2015 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1397/14 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen | 
