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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 103/04
§§: AO 1977 § 122, AO 1977 § 118, AO 1977 § 124
Schlagwörter Zugang, Nachweis, Beweislast, Verwaltungsakt, Fristenkontrollbuch, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Zugang eines Verwaltungsaktes: Kehrt sich die Beweislast für den Zugang eines Verwaltungsaktes um, wenn ein Berater kein Posteingangs-/Fristenkontrollbuch führt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.05.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 2695/02 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: I R 103/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 35 96