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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 31/08
§§: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Bestandskraft, Bindung
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag aufgrund geschätzter Prognoseentscheidung - Bestandskräftiger Rückforderungsbescheid: 1. Umfang der Bindungswirkung eines erst durch Einspruchsentscheidung bestandskräftig gewordenen Kindergeldrückforderungsbescheides (bis einschließlich des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung)? - 2. Änderungsmöglichkeit nach § 70 Abs. 4 EStG, wenn die Familienkasse weder im Bescheid noch in der Einspruchsentscheidung eine konkrete Bezifferung der sich aus der Prognoseentscheidung ergebenden Beträge vorgenommen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.03.2008
Vorinstanz/AZ: 14 K 2266/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 33 64
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern