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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 67/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Nachträgliche Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie als nachträgliche Werbungskosten: Sind nachträgliche Schuldzinsen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, wenn der Veräußerungspreis nicht zur vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens reicht. Ist die Änderung der bisherigen Rechtsprechung bei nachträglichen Schuldzinsen einer § 17 EStG-Beteiligung (BFH-Urteil vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BFHE 229 S. 151, BStBl II 2010 S. 787) auch auf die Einkünfte nach § 21 EStG übertragbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 136/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.06.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 67/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 22 67 |