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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 5/03
§§: EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2
Schlagwörter Entschädigung, Tarifbegünstigung, Betriebsausgabe, Zuordnung, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen, die mit einer tarifbegünstigten Entschädigung in Zusammenhang stehen und in einem anderen Veranlagungszeitraum entstehen als dem, in dem die Entschädigung dem Stpfl. zufließt bzw. -im Fall der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG- der darauf gerichtete Anspruch erstmals zu bilanzieren ist, aus der Ermittlung der laufenden Einkünfte auszusondern und im Jahr der Erfassung der Entschädigungszahlung von dieser in Abzug zu bringen? Sind die vom BFH für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen aufgestellten Grundsätze zur Abkehr vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung auf tarifbegünstigte Entschädigungen übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.12.2002
Vorinstanz/AZ: 18 K 2583/98 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 466
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2004
Erledigungs-Az: IV R 5/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 72