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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/14 (BFH)
§§: EStG § 33, EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Zivilprozess, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung, Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nachweis
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad erlittenen Verkehrsunfalls angefallene Kosten als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG abzugsfähig? - Muss der Nachweis der Zwangsläufigkeit einer nach dem sog. FPZ-KONZEPT analysegestützten Wirbelsäulentherapie gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV durch ein/eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten/ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.01.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 3143/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2015
Erledigungs-Az: VI R 42/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 12