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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/16 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, BGB § 80, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14, GG Art. 20
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Bezugsberechtigter, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Nichtrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG - Begriff des "wesentlichen Interesses" der Familie: 1. Sind nichtrechtsfähige Stiftungen, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG einzubeziehen? - 2. Führt ein vom Stifter bewusst gewählter Stiftungszweck, der im maßgeblichen Dreißigjahreszeitraum ausschließlich im Interesse der Familie liegt (hier: Stipendien für die Nachkommen des Stifters), zu einer Familienstiftung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.05.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 291/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1447
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 18 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2017
Erledigungs-Az: II R 26/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 80