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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/16 (BFH)
§§: ErbStG § 27 Abs. 2, ErbStG § 27, ErbStG § 13 a Abs. 8, ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Steuerbegünstigung, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Berechnung der Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens: Erfüllt das ererbte Betriebsvermögen (sog. Familien-Kapitalgesellschaft) die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nach § 13 a, §13 b ErbStG oder ist die Quote an schädlichem Verwaltungsvermögen überschritten? Wie ist die Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens nach § 27 Abs. 2 ErbStG zu berechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.06.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 3171/14 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 21 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2019
Erledigungs-Az: II R 25/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 68