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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 18/09 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 1, AO § 226, InsO § 35, InsO § 36, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Freigabe, Insolvenzmasse |
Rechtsfrage: | Kann das Finanzamt einen während des Insolvenzverfahrens aufgrund einer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeübten Tätigkeit des Insolvenzschuldners (selbständiger Architekt - Tätigkeit mit unpfändbaren Gegenständen) entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch mit vor Insolvenzeröffnung entstandener rückständiger Einkommensteuer aufrechnen? (Fallen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die im Rahmen des Neuerwerbs mit unpfändbaren Gegenständen entstanden sind, in die Insolvenzmasse?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 126/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2009 |
Erledigungs-Az: | VII R 18/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 13 |