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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/14 (BFH) |
§§: | AO § 165, EStG § 21 |
Schlagwörter | Vermietung und Verpachtung, Vorläufigkeit, Vermietungsabsicht |
Rechtsfrage: | Welche objektiven Umstände müssen gegeben und festgestellt sein, um von einer Beseitigung der Unsicherheit ausgehen zu können, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Hinblick auf das Vorliegen der Vermietungsabsicht für vorläufig erklärt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 905/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 26 33 |