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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 72/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, EStG § 6 c
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Wesentliche Betriebsgrundlage, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Gewinnermittlung
Rechtsfrage: Betriebsaufspaltung: Liegt eine personelle Beherrschung der Betriebsgesellschaft bereits dann vor, wenn der Besitzunternehmer die Geschäfte des täglichen Lebens der Betriebsgesellschaft beherrscht (nicht nur die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen betreffend)? Rücklage nach §§ 6 b, 6 c EStG: Inwiefern ist eine Dokumentation der Rücklagenbildung erforderlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.12.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 3626/06 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2013
Erledigungs-Az: III R 72/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 17 74