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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/18 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
Schlagwörter Mehrjährige Tätigkeit, Berechnungsmethode, Zeitraum, Gerichtlicher Vergleich, Fristberechnung
Rechtsfrage: Welcher Zeitraum ist § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zugrunde zu legen, wenn sich ein gerichtlicher Vergleich, der noch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses getroffen wurde, auf vergangene und noch laufende Lohnzahlungszeiträume bezieht (Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsvertrages oder nur der Nachzahlungszeitraum)? - Fristberechnung des Zeitraums von zwölf Monaten. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.07.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 376/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 14 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2021
Erledigungs-Az: VI R 10/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 01 96