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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 48/05 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601 |
Schlagwörter | Unterhalt, Vermögen, Darlehen |
Rechtsfrage: | Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem Vermögen: 1. Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier: Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur Höhe des Kaufpreises belastet)? - 2. Falls unschädliches Vermögen: Handelt es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus um Unterhaltsaufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 17 K 1731/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1441 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 48/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 33 14 |