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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 46/07 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 52 Abs. 61 a Satz 2, AuslG § 30
Schlagwörter Kindergeld, Aufenthalt, Ausländer, Verfassung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch einer nur geduldeten marokkanischen Staatsbürgerin mit Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG (ab März 2005 Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG aus humanitären Gründen)? - Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG? - Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007 S. 1298. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.05.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 3563/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 62
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision