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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/16 (BFH) |
§§: | ErbStG § 27 Abs. 2, ErbStG § 27, ErbStG § 13 a Abs. 8, ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Steuerbegünstigung, Steuerermäßigung |
Rechtsfrage: | Berechnung der Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens: Erfüllt das ererbte Betriebsvermögen (sog. Familien-Kapitalgesellschaft) die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nach § 13 a, §13 b ErbStG oder ist die Quote an schädlichem Verwaltungsvermögen überschritten? Wie ist die Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens nach § 27 Abs. 2 ErbStG zu berechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3171/14 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 21 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 25/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 68 |