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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-156/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 401, Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Bauleitung, einheitlicher Leistungsgegenstand
Rechtsfrage: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (so genannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der RL 77/388/EWG), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.04.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 333/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 37
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.11.2008
Erledigungs-Az: Rs C-156/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 17