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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 8/19 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 4 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Kapitalkonto, Kommanditist, Verlustausgleich, Bilanzberichtigung, Gesellschafterdarlehen, Einlage |
| Rechtsfrage: | Kann die Zahlung eines Kommanditisten an die KG allein aufgrund von Zweck, tatsächlichem Willen oder materiellem Gehalt der Zahlung als Einlage im Sinne des § 15 a EStG eingeordnet werden, wenn sie nach den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben auf einem Gesellschafterkonto zu verbuchen ist, bei dem es sich der Rechtsnatur nach um ein echtes Darlehenskonto handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2019/14 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 77 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.11.2022 |
| Erledigungs-Az: | IV R 8/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 00 85 |