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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/17 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, BewG § 68 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, BGB § 94
Schlagwörter Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Vermietung, Betriebsvorrichtung, Geringfügigkeit
Rechtsfrage: Ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Streitfall ausgeschlossen, da neben Grundbesitz auch die Bodenbefestigung im Bereich einer Tankstelle, eine Rohrpostanlage und Teile einer Küchenausstattung überlassen wurden und es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt? Verstößt bereits eine marginale Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen gegen das Ausschließlichkeitsgebot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.12.2016
Vorinstanz/AZ: 8 K 1064/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 507
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2019
Erledigungs-Az: III R 34/17
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: I R 22/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 72